Na klar, die Annahme kannst Du nur unbesehen verweigern. Ist doch logisch, dass Du das Paket erst öffnen darfst, wenn es Dir (nach Zahlung) auch gehört.jodi2 hat geschrieben:@Timo
Über Nachnahme hab ich mich letzte Woche erst mit einer Postbeamtin gestritten. Ich durfte das Paket grade mal ansehen, bevor ich löhnen durfte, öffnen, reinsehen oder auch nur in die Hand nehmen zum wiegen ist offiziell nicht zulässig. Sicher kann man nur sein, daß man einen Pappkarton bezahlt.Sie meinte auch, Nachnahme sei eigentlich (im Gegensatz zu Rechnung) in erster Linie für den Versender sicher, nicht für den Empfänger.
Aber darum gehts doch nicht: Wenn Du bezahlt hast, kannst Du den Zusteller bitten, dass er beim Öffnen des Pakets als Zeuge dabei ist. Dann kannst Du eventuelle Unregelmäßigkeiten so belegen, dass Du bei Bedarf eine juristisch wirksame Betrugsanzeige erstatten kannst.